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Allgemeine Geschäftsbedingungen

KuKo · Werkstattmanagement · Impressum · Datenschutz

Fassung vom 19. August 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung der Software „KuKo“ zur Nutzung über das Internet durch den Anbieter an den Kunden.

(2) Anbieter ist Klar Schack Design, Einzelunternehmen, Inhaber Ben Leon Schack, Hagenbreite 21, 37124 Rosdorf. KuKo ist eine Marke der Klar Schack Design.

(3) Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und in Kenntnis ihrer die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(5) Die Endkundinnen und Endkunden des Kunden werden durch diesen Vertrag nicht Vertragspartei. Ihr Vertragsverhältnis besteht allein mit dem Kunden.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software KuKo in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Nutzung bereit und hält die zur Nutzung erforderliche Rechen- und Speicherkapazität vor. Eine Überlassung des Programmcodes findet nicht statt.

(2) Gegenstand des Vertrags ist die Software in dem Funktionsumfang, der sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung und dem gebuchten Paket ergibt. Einzelne Funktionen können als gesondert zu buchende Zusatzmodule angeboten werden.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortzuentwickeln und anzupassen, soweit dies den vertraglich geschuldeten Funktionsumfang nicht wesentlich einschränkt und für den Kunden zumutbar ist. Führt eine Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Einschränkung, teilt der Anbieter dies mindestens vier Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.

(4) Der Anbieter schuldet keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Hinweise in der Software, in der Dokumentation oder im Support ersetzen weder Steuerberatung noch Rechtsberatung.

(5) Nicht Gegenstand dieser Bedingungen sind ein Kassenmodul im Sinne des § 146a der Abgabenordnung sowie die Abwicklung von Online-Zahlungen. Diese Funktionen werden derzeit nicht bereitgestellt. Ihre Nutzung setzt eine gesonderte Vereinbarung voraus, die eigene Bedingungen enthält.

§ 3 Vertragsschluss, Testzugang

(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit seiner Bestellung in Textform gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder den Zugang freischaltet — je nachdem, was zuerst geschieht. Eine Selbstregistrierung von Werkstattzugängen gibt es nicht; die Zugänge legt der Anbieter an.

(2) Der Kunde sichert zu, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.

(3) Wird ein unentgeltlicher Testzugang gewährt, endet dieser automatisch mit Ablauf des mitgeteilten Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit, auf einen bestimmten Funktionsumfang oder auf Erhalt der im Testzeitraum erzeugten Daten besteht nicht.

§ 4 Nutzungsrecht

(1) Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

(2) Das Nutzungsrecht erstreckt sich auf die Beschäftigten des Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Kunde stellt sicher, dass jede Person eigene Zugangsdaten verwendet.

(3) Dem Kunden ist untersagt:

  • die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen,
  • sie zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend gestattet ist,
  • Schutzrechtsvermerke zu entfernen,
  • automatisierte Zugriffe vorzunehmen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehen und die Verfügbarkeit für andere Kunden beeinträchtigen können.

(4) Sämtliche Rechte an der Software, ihrer Gestaltung und ihrer Dokumentation verbleiben beim Anbieter.

§ 5 Vergütung, Zahlung

(1) Es gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Der Anbieter kann die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines Abrechnungszeitraums anpassen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich kündigen; hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin.

(4) Gerät der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Androhung in Textform und Setzung einer angemessenen Frist sperren. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperrung erhalten.

(5) Aufrechnen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass er zur Verarbeitung der Daten seiner eigenen Kundschaft berechtigt ist und die erforderlichen Informationen erteilt hat.

(2) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht an Dritte weiter und teilt dem Anbieter einen Verdacht auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich mit.

(3) Der Kunde trägt Sorge für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite (Internetverbindung, aktuelle Endgeräte und Browser).

(4) Der Kunde gibt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO in Freitextfelder ein, soweit dies nicht ausdrücklich für die betreffende Funktion vorgesehen ist.

(5) Der Kunde meldet erkennbare Mängel unverzüglich in Textform mit einer Beschreibung, die dem Anbieter die Nachvollziehbarkeit ermöglicht.

§ 7 Verfügbarkeit und Support

(1) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt zum Internet des eingesetzten Rechenzentrums.

(2) Nicht als Ausfallzeit gelten: angekündigte Wartungsfenster, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters, insbesondere Ausfälle von Netzbetreibern oder von Vorleistungen Dritter nach § 8, sowie Zeiten, in denen die Nutzung aus Gründen unmöglich ist, die der Kunde zu vertreten hat.

(3) Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter, soweit planbar, mindestens 48 Stunden vorher an und führt sie außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch. Sicherheitsrelevante Eingriffe darf er unangekündigt vornehmen.

(4) Der Support erfolgt in Textform. Bindende Reaktionszeiten gelten nur, soweit ausdrücklich vereinbart.

§ 8 Vorleistungen Dritter

(1) Der Anbieter erbringt die Leistung unter Einsatz von Vorleistungen Dritter, insbesondere für Hosting, Datenbank, E-Mail-Versand und -Empfang sowie — bei entsprechend gebuchten Modulen — für Sprachmodelle. Die eingesetzten Dienstleister sind in der Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag benannt.

(2) Der Anbieter wählt diese Dienstleister mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus und überwacht sie. Für Ausfälle, Änderungen oder Einstellungen ihrer Leistungen haftet er nach Maßgabe von § 11; eine Garantie für deren dauerhafte Verfügbarkeit übernimmt er nicht.

(3) Der Anbieter kann einen Dienstleister durch einen anderen mit gleichwertigem Schutzniveau ersetzen. Er teilt dies mindestens 14 Tage vorher in Textform mit. Widerspricht der Kunde aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund und lässt sich keine einvernehmliche Lösung finden, kann jede Partei die betroffene Leistung außerordentlich kündigen.

§ 9 Datenschutz

(1) Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der als Anlage Bestandteil dieses Vertrags ist. Bei Widersprüchen geht der Auftragsverarbeitungsvertrag diesen Bedingungen vor.

(2) Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die im Betrieb des Kunden verarbeiteten Daten ist der Kunde.

(3) Der Kunde bleibt Inhaber der von ihm eingebrachten Daten. Der Anbieter verwendet sie ausschließlich zur Vertragserfüllung; eine Nutzung für eigene Zwecke, insbesondere zum Training eigener Modelle, findet nicht statt. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

§ 10 Datensicherung, Datenherausgabe

(1) Der Anbieter erstellt regelmäßige Sicherungen der Systemdaten. Diese dienen der Wiederherstellung des Gesamtsystems und begründen keinen Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung einzelner von ihm gelöschter Datensätze.

(2) Die Software stellt Ausleitungsfunktionen in gängigen Formaten bereit. Der Kunde ist gehalten, hiervon in dem Umfang Gebrauch zu machen, der seinen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entspricht.

(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten für 30 Tage zum Abruf bereit und löscht sie anschließend. Auf die bevorstehende Löschung weist der Anbieter mindestens 14 Tage vorher in Textform hin. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung erfolgt nur, soweit gesetzlich geboten.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel der überlassenen Software gelten die Vorschriften des Mietrechts, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • im Umfang einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie ist der Höhe nach begrenzt auf die im betroffenen Vertragsjahr gezahlte Vergütung, mindestens jedoch 2.500 Euro je Schadensfall.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

(6) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(7) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit ihnen nicht verbunden.

§ 12 Freistellung

Verletzt der Kunde durch die von ihm eingebrachten Daten oder durch die Art seiner Nutzung Rechte Dritter, stellt er den Anbieter von hierauf beruhenden Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Verletzung zu vertreten hat. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und trifft keine Anerkenntnisse ohne dessen Zustimmung.

§ 13 Künstliche Intelligenz in der Bedienunterstützung

(1) Soweit gebucht, stellt die Software Funktionen bereit, die ein Sprachmodell nutzen, um Fragen des Personals zur Bedienung der Software zu beantworten. Der Kunde wird vor der Nutzung darauf hingewiesen, dass er mit einem KI-System interagiert.

(2) Diese Ausgaben sind unverbindliche Hilfestellungen. Sie können unrichtig oder unvollständig sein. Der Kunde prüft sie vor jeder Verwendung. Eine Gewähr für ihre Richtigkeit übernimmt der Anbieter nicht; § 11 bleibt unberührt.

(3) Automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung gegenüber betroffenen Personen im Sinne des Art. 22 DSGVO trifft die Software nicht.

(4) Der eingesetzte Anbieter des Sprachmodells und der Ort der Verarbeitung sind in der Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag benannt. Eine Verwendung der übermittelten Daten zum Training der Modelle ist vertraglich ausgeschlossen.

§ 14 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Beide Parteien können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform kündigen, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart ist.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei Zahlungsverzug nach § 5 Abs. 4 über mehr als 30 Tage nach Sperrung und bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen § 4.

(4) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht.

§ 15 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an eine höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine Änderung des Leistungsangebots erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Der Anbieter teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist dabei auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen des Schweigens gesondert hin.

(3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen.

(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.